Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass in Gaststätten nur noch in abgetrennten Räumen geraucht werden darf, die nicht größer als der Hauptgastraum sind. Diese Regelung setzte das Gericht nun für kleine, inhabergeführte Kneipen ohne Beschäftigte bis zur endgültigen Entscheidung aus. Diese Gaststätten müssen aber am Eingang deutlich sichtbar auf eine Raucherlaubnis hinweisen.
Das Gericht gab damit den Kneipenbetreibern recht, die kein abgetrenntes Zimmer für Raucher zur Verfügung stellen können. Das Rauchverbot beeinträchtige sie tendenziell stärker als die Besitzer von Gaststätten, die Raucherräume einrichten könnten, erklärten die Richter. Ob diese «wirtschaftlich voraussichtlich gravierende Ungleichbehandlung» gerechtfertigt sei, will das Gericht im Hauptsacheverfahren klären.
Gegen das Rauchverbot hatten fünf Gastronomen und ein Raucher Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Die Gastronomen argumentieren, das Gesetz verletze ihre Berufsfreiheit und ihr Eigentumsrecht. Es sei mit deutlichen Umsatzeinbußen zu rechnen. Denn mindestens 80 Prozent der Stammkunden seien Raucher.
Dagegen lehnten die Richter den Antrag des Rauchers, das Inkrafttreten des Gesetzes zu verschieben, ab. Der Mann sieht durch das Rauchverbot sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verletzt. Für ihn seien aber im Gegensatz zu den Gastronomen keine besonders schweren Nachteile, die möglicherweise nicht wieder gut zu machen seien, zu erwarten, erklärten die Richter.
Die Verfassungshüter betonten, dass mit der jetzt veröffentlichten Entscheidung keine Aussage darüber verbunden ist, ob die Verfassungsbeschwerden letztlich Erfolg haben. Einen Termin für das Hauptsacheverfahren gibt es noch nicht.
Bislang wurden bei den Landesverfassungsgerichten siebzehn Klagen gegen die Nichtraucherschutzgesetze eingereicht, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur dpa ergeben hatte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte im Januar erstmals einen Eilantrag eines Rauchers abgelehnt, der gegen das hessische Rauchverbot klagt. Dem Kläger würden keine Nachteile entstehen, wenn er auf das Hauptverfahren warten müsse, lautete die Begründung. Der hessische Staatsgerichtshof lehnte eine Klage von zwölf Kneipenbesitzern ab, weil sie keine Nachteile durch das Gesetz belegen konnten.
Ein Rauchverbot in Kneipen und Restaurants gilt bisher in zwölf Bundesländern. Wie in Rheinland-Pfalz tritt am Freitag auch im Saarland ein Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. In Thüringen und Nordrhein-Westfalen haben Raucher noch bis zum Juli Zeit.
Die FDP-Fraktion im Mainzer Landtag sah ihre Position von dem jetzigen Urteil bestätigt und kündigte einen Gesetzentwurf an, der kleinen Eckkneipen die Kennzeichnung als Raucherkneipen erlauben soll. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) in Rheinland-Pfalz begrüßte die Entscheidung: «Für uns ist diese Entscheidung sehr wichtig, weil sie Signalwirkung hat.» Quelle: dpa-info.com GmbH