Abwrackprämie: Anruf beim Kreis bringt keine Erkenntnisse Wo kann ich die Abwrackprämie beantragen? Welche Unterlagen sind erforderlich? Wer zahlt mir die 2.500 Euro aus? Fragen über Fragen, mit denen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Iserlohn, Lüdenscheid und Werdohl momentan konfrontiert sehen. "Seit dem Kabinettsbeschluss am Montagabend erreichen uns viele Anrufe", beschreibt Fachdienstleiter Frank Beuke die Situation. Gleichzeitig bittet er um Verständnis dafür, dass die Kreisverwaltung momentan noch keine konkreten Informationen zur Abwrackprämie geben kann. "Die Details sind noch unklar. Es gibt noch keine Angaben darüber, wie die von der Koalition beschlossene Prämie in der Praxis umgesetzt werden soll. Das entsprechende Gesetz muss in den Ministerien in Berlin noch ausgearbeitet werden."
Grundlage dafür ist der Koalitionsbeschluss vom Montag, er setzt die Eckdaten für das Gesetz. Wörtlich heißt es: "Private Autohalter können ab Kabinettsbeschluss eine Umweltprämie beantragen, wenn ein mindestens 9 Jahre altes Altfahrzeug, das für mindestens 1 Jahr auf den Halter zugelassen war, verschrottet und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen ab Euro 4 gekauft und zugelassen wird. Die Umweltprämie beträgt 2.500 Euro und wird für Zulassungen bis zum 31.12.2009 gewährt."
Weitere Einzelheiten kennen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerbüros nicht, Bürgerinnen und Bürger können daher bei Anrufen nicht mit neuen Erkenntnissen in Sachen Abwrackprämie rechnen. Beuke rät daher von Anrufen abzusehen und stattdessen die Berichterstattung in den Medien zu verfolgen. Autokäufern rät er zudem mit der Verschrottung ihres Altfahrzeug solange zu warten, bis der Gesetzestext vorliegt. "Ist das nicht möglich, sollte die Verschrottung sehr sorgfältig mit aussagekräftigen Belegen, z. B. Verwertungsnachweisen, oder entsprechenden Rechnungen dokumentiert werden. Allerdings weiß auch noch keiner, welche Belege am Ende verlangt werden."