Ab dem 06.11.2006 schreibt ein Erlass der Europäischen Kommission eine neue Handgepäck-Regelung vor, die für alle Flüge innerhalb der EU gilt.
Nach wie vor dürfen Flüssigkeiten oder Kosmetikartikel, die nach der Sicherheitskontrolle, z. B. im Duty Free Shop gekauft werden, mit an Bord genommen werden.
Für alle anderen flüssigen oder gelartigen Produkte (Pasten, Kosmetik- und Toilettenartikel, Gels, Cremes, Sprays, Lippenstifte, Feuchtigkeitstücher, Gemische aus flüssigen und festen Stoffen, Parfums etc.) sowie Behälter unter Druck, Dosen und Wasserflaschen, die sich vor Betreten der Sicherheitskontrolle in Ihrem persönlichen Besitz befinden, gelten folgende Einschränkungen für die Mitnahme:
• Die flüssigen oder gelartigen Produkte dürfen nur noch in Behältnissen bis zu 100 ml bzw. 100 g mit an Bord genommen werden. Sie müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter verpackt sein und an der Sicherheits- kontrolle separat vorgezeigt werden.
• Die wiederverschließbaren Plastikbeutel müssen Fluggäste vor dem Abflug erwerben. Sie sind in vielen Supermärkten als Gefrierbeutel erhältlich. Pro Passagier darf nur ein wiederverschließbarer Plastikbeutel mit an Bord genommen werden.
• Verschreibungspflichtige Medikamente sowie Babynahrung dürfen weiterhin im Handgepäck transportiert werden. Der Fluggast muss nachweisen, dass Medikamente und Babynahrung während des Fluges benötigt werden.
Flüssige oder gelartige Produkte, die nicht in wiederverschließbaren Plastikbeuteln verpackt sind, dürfen nicht mit an Bord genommen werden.
Noch was, es kann vorkommen, dass elektronische Autoschlüssel nicht im Handgepäck geduldet werden.............