Eigentlich sollten ab dem 1. Januar 2006 auch Motorräder und Roller zur Abgasuntersuchung: Die AU Krafträder (AUK) wird nicht als separates Prüfverfahren erfolgen, sondern Bestandteil der alle zwei Jahre fälligen Hauptuntersuchung sein. Vorteil für die Motorradfahrer: Es wird kein zusätzlicher Platz für eine weitere Prüfplakette auf dem Nummernschild benötigt. Nachteil: Die HU wird teurer, je nach Aufwand, Zylinderzahl und beauftragter Prüfstelle zwischen 20 und 35 Euro. Der Industrie-Verband Motorrad (IVM) weist jedoch darauf hin, dass der ausgeschiedene Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe (SPD) im Gegensatz zu seinem grünen Amtskollegen Bundesumweltminister Jürgen Trittin die entsprechende Verordnung im Zusammenhang mit den vorgezogenen Bundestagswahlen und dem Regierungswechsel nicht mehr unterschrieben hat. Stolpes Nachfolger, Wolfgang Tiefensee, wird nach Auskunft des Ministeriums die Verordnung in den nächsten Tagen unterzeichnen. Da sie aber noch den Bundesrat passieren muss, erwartet der IVM das Inkrafttreten der Abgasuntersuchung für Roller und Motorräder nun frühestens zum 1. April, vielleicht auch erst zum 1. Juli 2006. Die AUK wird für alle Krafträder und -roller gelten sowie für alle 125er, die ab dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden. Gegenstand der Messung ist der Kohlenmonoxidgehalt im Leerlauf, bei Fahrzeugen mit Katalysator im erhöhten Leerlauf. Die Bundesregierung verspricht sich von der Überprüfung der Abgaswerte eine weitere Absenkung der Ozonwerte.